Die novellierte F-Gase-Verordnung, in Kraft seit März 2024, zielt darauf ab, die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) durch Beschränkungen und Verbote zu reduzieren. Ab 2025 gelten neue Regelungen, darunter das Verbot bestimmter F-Gase für Wartungsarbeiten, verschärfte Inverkehrbringungsbeschränkungen und geänderte Kennzeichnungspflichten. Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen stehen vor zusätzlichen Aufgaben wie Dichtheitsprüfungen, energetischen Inspektionen und Weiterbildungsanforderungen, um gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und die Nachhaltigkeit ihrer Systeme zu sichern.