KÄLTESCHEIN – Kurse für Zertifikat A1 bis E und die mobile Trainingsbescheinigung

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Nachschlagewerk

Wissen / Kälteschein Voraussetzungen

Voraussetzungen für einen Kälteschein-Kurs

Welche Nachweise ein Kurs verlangt, hängt vom Zertifikat ab. Für die Zertifikate A1 und A2 erwarten die Anbieter meist eine technische Ausbildung. Für Dichtheitskontrollen und die mobile Bescheinigung ist das häufig nicht der Fall.

Was die Zertifikate abdecken

Zertifikat Anlagen und Tätigkeiten
Zertifikat A1 Alle Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen und Kohlenwasserstoffen.
Zertifikat A2 Alle Tätigkeiten an kleinen Anlagen bis 3 kg bzw. 6 kg hermetisch geschlossenen Systemen.
Zertifikat B Alle Tätigkeiten an Anlagen mit Kohlendioxid (CO2).
Zertifikat C Alle Tätigkeiten an Anlagen mit Ammoniak (NH3).
Zertifikat D Nur Rückgewinnung aus kleinen F-Gas-Anlagen bis 3 kg bzw. 6 kg hermetisch.
Zertifikat E Nur Dichtheitskontrollen ohne Öffnung des Kältekreislaufs.
Trainingsbescheinigung mobil Für Kfz-Klimaanlagen und bestimmte andere mobile Kälte- und Klimaanlagen.

Was Anbieter üblicherweise verlangen

  • Nachweis einer technischen Ausbildung oder einer vergleichbaren Tätigkeit.
  • Bei Aufbaukursen: eine bestehende Sachkunde, häufig als Kopie der Bescheinigung.
  • Anmeldedaten der Firma, wenn der Betrieb die Kosten trägt.
  • Deutschkenntnisse, die für Unterricht und Prüfung ausreichen.

Was in der Prüfung geprüft wird

Die Sachkundeprüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die genaue Form legt die prüfende Stelle fest. Geprüft werden der Umgang mit Kältemitteln, die Dichtheitskontrolle, die Rückgewinnung und die Pflichten aus der ChemKlimaschutzV.

Quelle: ChemKlimaschutzV, Stand 2026. kaeltejobs.de ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu den Voraussetzungen

Brauche ich eine Ausbildung für den Kälteschein?
Für Zertifikat A1 verlangen die Anbieter in der Regel eine technische Ausbildung. Die Zertifikate D, E und die Trainingsbescheinigung mobil sind auch ohne Ausbildung buchbar. Die Auflagen stehen im jeweiligen Kursdatensatz.
Reicht Berufserfahrung statt einer Ausbildung?
Das entscheidet der Anbieter. Fragen Sie vor der Buchung nach, welche Nachweise er anerkennt.
Was ist der Unterschied zwischen A1 und A2?
Zertifikat A1 gilt für alle ortsfesten Anlagen, unabhängig von der Füllmenge. Zertifikat A2 gilt für Anlagen bis 3 kg Füllmenge, bei hermetisch geschlossenen Systemen bis 6 kg.
Wer nimmt die Prüfung ab?
Zuständig sind die Handwerkskammern und ermächtigte Innungen, die Industrie- und Handelskammern und nach § 9 ChemKlimaschutzV anerkannte Stellen. Wer die Prüfung im Einzelfall abnimmt, steht im Kursdatensatz, sobald der Anbieter die Angabe bestätigt hat.
Wo melde ich mich an?
Die Anmeldung läuft über den Anbieter. Die Kontaktdaten und die Buchungsseite stehen in jedem Kursdatensatz.
Kein passender Termin gefunden?

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Anfrage stellen

kaeltejobs.de ist ein unabhängiges Branchenverzeichnis und kein amtliches Register. Prüfungs- und Ausstellungsberechtigungen liegen bei den zuständigen Stellen.

Angaben und Kennzeichnungen

Vom Anbieter veröffentlicht
Die Kursangaben stammen aus einer Veröffentlichung des Anbieters.
Kammer oder Innung als Quelle
Die Angaben stammen von einer Kammer, Innung oder einem Fachverband.
Amtliche Quelle
Die Angabe geht auf eine amtliche Veröffentlichung zurück.
Von kaeltejobs.de geprüft
Der Eintrag wurde redaktionell gegen die Quelle geprüft. Das Datum steht am Eintrag.
Keine Quelle hinterlegt
Der Kurs ist gelistet, eine Quelle ist noch nicht erfasst.
Preis oder Termin auf Anfrage
Der Anbieter nennt den Wert nicht öffentlich. Die Anfrage klärt ihn.

kaeltejobs.de ist ein Branchenverzeichnis und kein amtliches Register. Prüfungen und die Ausstellung von Sachkundenachweisen erfolgen durch die zuständigen Stellen.

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