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Nachschlagewerk

Wissen / Altkategorien umstellen

Von den Altkategorien zu den Zertifikaten A1 bis E

Ältere Bescheinigungen tragen römische Kategorien. Die heutige Fassung der Verordnung arbeitet mit Buchstaben. Die Tabelle zeigt, welche Tätigkeit hinter welcher Bezeichnung steht.

Altbezeichnung Heutige Bezeichnung Anlagen und Tätigkeiten Kurse ansehen
Kategorie I Zertifikat A1 Alle Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen und Kohlenwasserstoffen. Zertifikat A1
Kategorie II (kleiner Kälteschein) Zertifikat A2 Alle Tätigkeiten an kleinen Anlagen bis 3 kg bzw. 6 kg hermetisch geschlossenen Systemen. Zertifikat A2
Kategorie III Zertifikat D Nur Rückgewinnung aus kleinen F-Gas-Anlagen bis 3 kg bzw. 6 kg hermetisch. Zertifikat D
Kategorie IV Zertifikat E Nur Dichtheitskontrollen ohne Öffnung des Kältekreislaufs. Zertifikat E
Kleiner Kälteschein Trainingsbescheinigung mobil Für Kfz-Klimaanlagen und bestimmte andere mobile Kälte- und Klimaanlagen. Trainingsbescheinigung mobil

Warum Kursnamen alt bleiben

Kurstitel stehen in der Schreibweise des Anbieters. Ein Kurs mit der Bezeichnung „Kat. II“ wird deshalb nicht in „Zertifikat A2“ umbenannt. Die Einordnung steht im Kursdatensatz, nicht im Titel. So bleibt nachvollziehbar, was der Anbieter anbietet.

Übergangsfrist

Für Altbestände gelten Übergangsregelungen bis zum 12. März 2029. Wer eine alte Bescheinigung hält, sollte vorher klären, ob sie anerkannt wird oder ein Kurs nötig ist.

Quelle: ChemKlimaschutzV, Stand 2026. kaeltejobs.de ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Umstellung

Ist Kategorie II dasselbe wie Zertifikat A2?
Nein. Kategorie II ist eine Bezeichnung aus der früheren Fassung der Verordnung. Zertifikat A2 ist die heutige Bezeichnung für kleine Anlagen bis 3 kg Füllmenge, bei hermetisch geschlossenen Systemen bis 6 kg.
Muss ich meine alte Bescheinigung umtauschen?
Ob und bis wann Altbescheinigungen anerkannt werden, entscheidet die Stelle, die die Bescheinigung ausgestellt hat. Fragen Sie dort nach, bevor Sie einen Kurs buchen.
Warum steht in manchen Kursnamen noch „Kat. II“?
Der Kursname ist die Bezeichnung des Anbieters. Wir schreiben ihn nicht um. Welches Zertifikat der Kurs vermittelt, steht im Kursdatensatz unter Zertifikat.
Sind Kategorie III und IV mit D und E gleichzusetzen?
Die Zuordnung lautet Kategorie III auf Zertifikat D und Kategorie IV auf Zertifikat E. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten die Bescheinigung abdeckt, nicht ihre Nummer.
Kein passender Termin gefunden?

Unsicher, welche Bescheinigung Sie brauchen? Nennen Sie Tätigkeit und Anlagen. Wir fragen passende Anbieter an.

Anfrage stellen

kaeltejobs.de ist ein unabhängiges Branchenverzeichnis und kein amtliches Register. Prüfungs- und Ausstellungsberechtigungen liegen bei den zuständigen Stellen.

Angaben und Kennzeichnungen

Vom Anbieter veröffentlicht
Die Kursangaben stammen aus einer Veröffentlichung des Anbieters.
Kammer oder Innung als Quelle
Die Angaben stammen von einer Kammer, Innung oder einem Fachverband.
Amtliche Quelle
Die Angabe geht auf eine amtliche Veröffentlichung zurück.
Von kaeltejobs.de geprüft
Der Eintrag wurde redaktionell gegen die Quelle geprüft. Das Datum steht am Eintrag.
Keine Quelle hinterlegt
Der Kurs ist gelistet, eine Quelle ist noch nicht erfasst.
Preis oder Termin auf Anfrage
Der Anbieter nennt den Wert nicht öffentlich. Die Anfrage klärt ihn.

kaeltejobs.de ist ein Branchenverzeichnis und kein amtliches Register. Prüfungen und die Ausstellung von Sachkundenachweisen erfolgen durch die zuständigen Stellen.

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