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Ältere Bescheinigungen tragen römische Kategorien. Die heutige Fassung der Verordnung arbeitet mit Buchstaben. Die Tabelle zeigt, welche Tätigkeit hinter welcher Bezeichnung steht.
| Altbezeichnung | Heutige Bezeichnung | Anlagen und Tätigkeiten | Kurse ansehen |
|---|---|---|---|
| Kategorie I | Zertifikat A1 | Alle Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen und Kohlenwasserstoffen. | Zertifikat A1 |
| Kategorie II (kleiner Kälteschein) | Zertifikat A2 | Alle Tätigkeiten an kleinen Anlagen bis 3 kg bzw. 6 kg hermetisch geschlossenen Systemen. | Zertifikat A2 |
| Kategorie III | Zertifikat D | Nur Rückgewinnung aus kleinen F-Gas-Anlagen bis 3 kg bzw. 6 kg hermetisch. | Zertifikat D |
| Kategorie IV | Zertifikat E | Nur Dichtheitskontrollen ohne Öffnung des Kältekreislaufs. | Zertifikat E |
| Kleiner Kälteschein | Trainingsbescheinigung mobil | Für Kfz-Klimaanlagen und bestimmte andere mobile Kälte- und Klimaanlagen. | Trainingsbescheinigung mobil |
Kurstitel stehen in der Schreibweise des Anbieters. Ein Kurs mit der Bezeichnung „Kat. II“ wird deshalb nicht in „Zertifikat A2“ umbenannt. Die Einordnung steht im Kursdatensatz, nicht im Titel. So bleibt nachvollziehbar, was der Anbieter anbietet.
Für Altbestände gelten Übergangsregelungen bis zum 12. März 2029. Wer eine alte Bescheinigung hält, sollte vorher klären, ob sie anerkannt wird oder ein Kurs nötig ist.
Quelle: ChemKlimaschutzV, Stand 2026. kaeltejobs.de ersetzt keine Rechtsberatung.
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