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Nachschlagewerk

Wissen / Kälteschein Gültigkeit

Gültigkeit, Auffrischung und Übergangsfrist

Sachkundebescheinigungen laufen nicht ab. Sie bleiben gültig, solange die Auffrischungsfrist gehalten wird. Diese Frist und die Übergangsregel für ältere Bescheinigungen sind der häufigste Grund, warum Betriebe neue Kurse buchen.

Die Siebenjahresfrist

Der letzte einschlägige Auffrischungskurs darf grundsätzlich nicht länger als sieben Jahre zurückliegen. Gezählt wird ab dem Datum des letzten Kurses, nicht ab der Ausstellung Ihrer ersten Bescheinigung.

Übergangsregelung bis 12. März 2029

Für Altbestände gelten Übergangsregelungen, die am 12. März 2029 auslaufen. Wer eine Bescheinigung nach alter Kategorisierung hält, sollte die Umstellung vor diesem Datum klären. Ob und wie eine Anerkennung erfolgt, entscheidet die zuständige Stelle.

Quelle: § 17 ChemKlimaschutzV, Stand 2026. kaeltejobs.de ersetzt keine Rechtsberatung.

Was das für Betriebe bedeutet

  • Datum des letzten Kurses je Mitarbeiter erfassen, nicht nur das Zertifikat.
  • Die Frist in der Personalplanung führen, damit Kurse nicht kurzfristig gesucht werden.
  • Nachweise aufbewahren: Bescheinigung und Kursbestätigung des Anbieters.
  • Vor der Buchung klären, ob der Kurs als Auffrischung anerkannt wird.

Häufige Fragen zur Gültigkeit

Wie lange gilt ein Kälteschein?
Die Bescheinigung selbst hat kein Ablaufdatum. Sie verlieren sie, wenn Sie die Sachkunde nicht auffrischen.
Wann muss ich auffrischen?
Grundsätzlich darf der letzte einschlägige Auffrischungskurs nicht länger als sieben Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist das Datum Ihres letzten Kurses.
Was gilt für Zertifikate aus früheren Jahren?
Für Altbestände gelten Übergangsregelungen bis zum 12. März 2029. Danach greifen die Regelungen der Neufassung.
Zählt eine Schulung ohne Prüfung als Auffrischung?
Das entscheidet die Stelle, die Ihre Bescheinigung ausgestellt hat oder ausstellen wird. Fragen Sie dort nach, bevor Sie buchen.
Woran erkenne ich, wann mein letzter Kurs war?
Das Datum steht in der Bescheinigung und in der Regel in der Kursbestätigung des Anbieters. Sammeln Sie beides für die Nachweisführung im Betrieb.
Kein passender Termin gefunden?

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Anfrage stellen

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Angaben und Kennzeichnungen

Vom Anbieter veröffentlicht
Die Kursangaben stammen aus einer Veröffentlichung des Anbieters.
Kammer oder Innung als Quelle
Die Angaben stammen von einer Kammer, Innung oder einem Fachverband.
Amtliche Quelle
Die Angabe geht auf eine amtliche Veröffentlichung zurück.
Von kaeltejobs.de geprüft
Der Eintrag wurde redaktionell gegen die Quelle geprüft. Das Datum steht am Eintrag.
Keine Quelle hinterlegt
Der Kurs ist gelistet, eine Quelle ist noch nicht erfasst.
Preis oder Termin auf Anfrage
Der Anbieter nennt den Wert nicht öffentlich. Die Anfrage klärt ihn.

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