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Sachkundebescheinigungen laufen nicht ab. Sie bleiben gültig, solange die Auffrischungsfrist gehalten wird. Diese Frist und die Übergangsregel für ältere Bescheinigungen sind der häufigste Grund, warum Betriebe neue Kurse buchen.
Der letzte einschlägige Auffrischungskurs darf grundsätzlich nicht länger als sieben Jahre zurückliegen. Gezählt wird ab dem Datum des letzten Kurses, nicht ab der Ausstellung Ihrer ersten Bescheinigung.
Für Altbestände gelten Übergangsregelungen, die am 12. März 2029 auslaufen. Wer eine Bescheinigung nach alter Kategorisierung hält, sollte die Umstellung vor diesem Datum klären. Ob und wie eine Anerkennung erfolgt, entscheidet die zuständige Stelle.
Quelle: § 17 ChemKlimaschutzV, Stand 2026. kaeltejobs.de ersetzt keine Rechtsberatung.
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