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KevS_Kälte
Kältemechatroniker Geselle
Kältemechatroniker Geselle
10.04.2026 09:30
Hallo,
die neue EU-F-Gas-Verordnung (Nr. 2024/573) bringt ab 2025 einige Änderungen mit sich, die uns alle direkt betreffen. Ich versuche hier mal zusammenzufassen, was ich bisher verstanden habe – und frage euch gleichzeitig, ob ich das richtig interpretiere.
**Was ändert sich konkret?**
1. Phas
die neue EU-F-Gas-Verordnung (Nr. 2024/573) bringt ab 2025 einige Änderungen mit sich, die uns alle direkt betreffen. Ich versuche hier mal zusammenzufassen, was ich bisher verstanden habe – und frage euch gleichzeitig, ob ich das richtig interpretiere.
**Was ändert sich konkret?**
1. Phas
e-Down weiter verschärft: Ab 2025 gilt eine nochmals reduzierte Quota für das Inverkehrbringen von HFKWs gemessen in CO2-Äquivalenten. Der Markt für R410A, R407C usw. wird teurer und knapper.
2. R404A-Verbot für Wartung: Ab dem 1. Januar 2025 ist es verboten, R404A und R507A für die Instandhaltung oder Wartung von stationären Kälteanlagen zu verwenden, sofern die Anlage ein CO2-Äquivalent von über 40 Tonnen aufweist. Für kleinere Bestandsanlagen gibt es noch Übergangsregelungen – aber wie lange?
3. Serviceverbot für bestimmte Füllmengen: Neu recyceltes oder aufbereitetes R404A darf noch verw
2. R404A-Verbot für Wartung: Ab dem 1. Januar 2025 ist es verboten, R404A und R507A für die Instandhaltung oder Wartung von stationären Kälteanlagen zu verwenden, sofern die Anlage ein CO2-Äquivalent von über 40 Tonnen aufweist. Für kleinere Bestandsanlagen gibt es noch Übergangsregelungen – aber wie lange?
3. Serviceverbot für bestimmte Füllmengen: Neu recyceltes oder aufbereitetes R404A darf noch verw
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