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ChrisLange_KT
Servicetechniker Kälte/Klima
22.04.2026 09:00
Hallo Kollegen,

ich möchte kurz auf ein Thema aufmerksam machen, das in der Praxis immer wieder zu Problemen führt: die Dichtigkeitsprüfung und die Dokumentationspflicht. Viele Betreiber – aber auch manche Techniker – wissen nicht genau, welche Intervalle gelten.

**Gesetzliche Anforderungen (EU-Verordnung 517/2014 und Nachfolger):**

- Anlagen mit **5 t CO2-Äquivalent oder mehr**: jährliche Dichtigkeitsprüfung Pflicht
- Anlagen mit **50 t CO2-Äquivalent oder mehr**: halbjährliche Dichtigkeitsprüfung Pflicht (alle 6 Monate)
- Anlagen mit **500 t CO2-Äquivalent oder mehr**: vierteljährliche Dichtigkeitsprüfung Pflicht (alle 3 Monate)

Wenn ein genehmigtes Leckagenerkennungssystem installiert ist, können diese Intervalle verdoppelt werden.

**Das Anlagenlogbuch:**
Jede Prüfung muss dokumentiert werden: Datum, Ergebnis, festgestellte Leckagen, durchgeführte Reparaturen, verwendetes Kältemittel inkl. Mengen (Nachfüllung und Rückgewinnung). Das Logbuch muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.

**Wer darf prüfen?**
Nur Personen mit dem entsprechenden Sachkundenachweis (Kategorie I oder II – je nach System). Auch das muss im Logbuch vermerkt werden.

**Was passiert bei Verstößen?**
Bußgelder bis zu 50.000 Euro (je nach Landesrecht in Deutschland) – und Betriebe können ihre Zertifizierung verlieren.

Ich empfehle immer: Mit dem Betreiber klären, ob das Logbuch aktuell ist, bevor man eine Wartung beginnt. Das schützt uns genauso wie den Kunden.

Fragt ihr den Betreiber bei Serviceeinsätzen nach dem Logbuch?
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