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ChrisLange_KT
Servicetechniker Kälte/Klima
Servicetechniker Kälte/Klima
22.04.2026 09:00
Hallo Kollegen,
ich möchte kurz auf ein Thema aufmerksam machen, das in der Praxis immer wieder zu Problemen führt: die Dichtigkeitsprüfung und die Dokumentationspflicht. Viele Betreiber – aber auch manche Techniker – wissen nicht genau, welche Intervalle gelten.
**Gesetzliche Anforderungen (EU-Verordnung 517/2014 und Nachfolger):**
- Anlagen mit **5 t CO2-Äquivalent oder mehr**: jährliche Dichtigkeitsprüfung Pflicht
- Anlagen mit **50 t CO2-Äquivalent oder mehr**: halbjährliche Dichtigkeitsprüfung Pflicht (alle 6 Monate)
- Anlagen mit **500 t CO2-Äquivalent oder mehr**: vierteljährliche Dichtigkeitsprüfung Pflicht (alle 3 Monate)
Wenn ein genehmigtes Leckagenerkennungssystem installiert ist, können diese Intervalle verdoppelt werden.
**Das Anlagenlogbuch:**
Jede Prüfung muss dokumentiert werden: Datum, Ergebnis, festgestellte Leckagen, durchgeführte Reparaturen, verwendetes Kältemittel inkl. Mengen (Nachfüllung und Rückgewinnung). Das Logbuch muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
**Wer darf prüfen?**
Nur Personen mit dem entsprechenden Sachkundenachweis (Kategorie I oder II – je nach System). Auch das muss im Logbuch vermerkt werden.
**Was passiert bei Verstößen?**
Bußgelder bis zu 50.000 Euro (je nach Landesrecht in Deutschland) – und Betriebe können ihre Zertifizierung verlieren.
Ich empfehle immer: Mit dem Betreiber klären, ob das Logbuch aktuell ist, bevor man eine Wartung beginnt. Das schützt uns genauso wie den Kunden.
Fragt ihr den Betreiber bei Serviceeinsätzen nach dem Logbuch?
ich möchte kurz auf ein Thema aufmerksam machen, das in der Praxis immer wieder zu Problemen führt: die Dichtigkeitsprüfung und die Dokumentationspflicht. Viele Betreiber – aber auch manche Techniker – wissen nicht genau, welche Intervalle gelten.
**Gesetzliche Anforderungen (EU-Verordnung 517/2014 und Nachfolger):**
- Anlagen mit **5 t CO2-Äquivalent oder mehr**: jährliche Dichtigkeitsprüfung Pflicht
- Anlagen mit **50 t CO2-Äquivalent oder mehr**: halbjährliche Dichtigkeitsprüfung Pflicht (alle 6 Monate)
- Anlagen mit **500 t CO2-Äquivalent oder mehr**: vierteljährliche Dichtigkeitsprüfung Pflicht (alle 3 Monate)
Wenn ein genehmigtes Leckagenerkennungssystem installiert ist, können diese Intervalle verdoppelt werden.
**Das Anlagenlogbuch:**
Jede Prüfung muss dokumentiert werden: Datum, Ergebnis, festgestellte Leckagen, durchgeführte Reparaturen, verwendetes Kältemittel inkl. Mengen (Nachfüllung und Rückgewinnung). Das Logbuch muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
**Wer darf prüfen?**
Nur Personen mit dem entsprechenden Sachkundenachweis (Kategorie I oder II – je nach System). Auch das muss im Logbuch vermerkt werden.
**Was passiert bei Verstößen?**
Bußgelder bis zu 50.000 Euro (je nach Landesrecht in Deutschland) – und Betriebe können ihre Zertifizierung verlieren.
Ich empfehle immer: Mit dem Betreiber klären, ob das Logbuch aktuell ist, bevor man eine Wartung beginnt. Das schützt uns genauso wie den Kunden.
Fragt ihr den Betreiber bei Serviceeinsätzen nach dem Logbuch?
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