04.02.2025
Gefahrgutbeförderung Neue GGVSEB 2025
Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) wird alle zwei Jahre aktualisiert. Die neueste Fassung trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Es gibt eine Übergangsfrist, die es ermöglicht, die vorherige Version bis zum 30. Juni 2025 weiter anzuwenden. Die Hauptbestimmungen für den Transport von Druckgasflaschen, wie die 1000-Punkte-Regel, bleiben unverändert. Dennoch ist es erforderlich, dass alle Personen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, ihre Schulungen gemäß ADR 8.2.3 auffrischen.